Allgemeine Geschäftsbedingungen von Magier ILLUSIAN
A. Allgemeines:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf österreichischem Recht und gelten innerhalb von Österreich, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Magier ILLUSIAN schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Magier ILLUSIAN behält sich das Recht vor seine AGB zu ergänzen oder zu ändern.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere österreichische Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Bei Streitigkeiten betreffend eines Vertrages gilt Freistadt (Oberösterreich) als Gerichtsstand. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar.
- Offerten und das Eventdatum sind, sofern nicht anders vereinbart, für 10 Tage verbindlich und reserviert.
- Magier ILLUSIAN erbringt die Leistungen nach Zeitaufwand oder zu einer vereinbarten Pauschale. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euros. Sofern nicht anders vereinbart gehen Fremdkosten und Spesen zulasten des Veranstalters.
- Wird eine Zufahrtsbewilligung benötigt, ist dies vom Veranstalter mitzuteilen.
- Dem Künstler steht während dem Event eine Verpflegungspauschale von 10 Euro zu.
- Der Veranstalter trägt die Kosten, sofern nicht anders vereinbart, für die Zufahrtsbewilligung zum Veranstaltungsort und Parkgebühren, sofern diese mehr als 10 Euro betragen.
a. Offerten sind, sofern nicht anders in der Offerte angegeben, für eine Zuschauerzahl von +- 100 Personen ausgelegt. Kindershows sind für eine Zuschauerzahl von +- 80 Personen ausgelegt.
B. Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung der Buchung durch den Veranstalter, schuldet dieser eine Konventionalstrafe in Höhe von:a. 50% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung bis 7 Tage vor dem Event.b. 100% der vereinbarten Gage bei Absage der Buchung 7 Tage vor dem Event.
- Bei Stornierung der Buchung durch Magier ILLUSIAN, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Ist dies nicht möglich, wird eine mündliche Absprache getroffen.
C. Höhere Gewalt:
- Sagt der Veranstalter die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, Corona ab, so ist der Vertrag hinfällig. Der bis zum Zeitpunkt der definitiven Absage einer Veranstaltung angefallene Aufwand ist Magier ILLUSIAN zu entschädigen.
- Wird Magier ILLUSIAN durch Einwirkung von höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfall, Militärdienst, Unwetter, Corona, verhindert, sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Gelingt dies nicht, ist der Vertrag hinfällig.